Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 20.06.2012 - 6 Ca 296/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 20.06.2012 - 6 Ca 296/12
- LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1445/12
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1445/12
Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 2012, 6 Ca 296/12, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage durch am 20. Juni 2012 verkündetes Urteil, 6 Ca 296/12, abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 2012, 6 Ca 296/12, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen ihm und der Beklagten nicht auf Grund der Altersgrenze in § 19 Abs. 1 des Manteltarifvertrages Nr. 5a für das Cockpitpersonal der Beklagten vom 14. Januar 2005 zum 30. November 2009 beendet worden ist.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 2012, 6 Ca 296/12, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.